Sonderbeilage „Steuern & Recht Spezial“ in Kooperation mit der Ärzte Zeitung

In der Beratung zeigt sich immer wieder, dass das Thema Nachfolge erst aufgegriffen wird, wenn der Ruhestand bereits näher rückt. Doch dann sind manche Entscheidungen nur noch eingeschränkt möglich. Ob Praxisverkauf, schrittweise Übergabe, Übertragung innerhalb der Familie oder der Umgang mit der Praxisimmobilie: Der Zeitpunkt kann die steuerlichen Folgen beeinflussen. Gleichzeitig endet Nachfolgeplanung nicht an der Praxistür. Auch das private Vermögen, Immobilien und familiäre Konstellationen sollten rechtzeitig in die Überlegungen einbezogen werden.

Erfahrene, spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte erläutern, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung nutzen können, wo rechtliche Grenzen liegen und welche Alternativen für Sie infrage kommen.

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